Danke Tuggy für deinen Hinweis. Meine Mutter hatte auch mal Probleme, weil sie eine selbstgestrickte Puppe mit roten Haaren, gelben Hemd und grüner Lederhose mit Trachtenträgern zum Kauf angeboten hatte. Die sah dem kleine Kobold schon etwas ähnlich, aber halt nur fast.
Ich fühle mich mit diese Thema angesprochen,und ich danke dir dafür.Neulich wollte ich 2 fotos von ein deko.Buch was ich habe hir rein stellen. Gottseidank es hat nicht hingehauen mit die fotos.Ich wollte mall jemandem wass zeigen,die Thema war,,Gumpaste Blumen mit Kreide pudern?" Ich habe wirklich nicht daran gedacht.Ich werde in zukunft vorsichtiger sei.Danke!
ich frag mich aber, wie eine solche firma dem tortenmachen oder modellierer je beweisen kann, dass eine bestimmt geschützte figur gemeint ist. wie wollen die mir denn beweisen, dass diese abbilung nicht meiner eigenen phantersie enspringt, so unwahrscheinlich das auch sein mag, aber theoretisch wäre es doch möglich. wenn ich nun den bekannten bären mit seinen freunden modelliere, dann kann das doch auch einfach ein bär mit rotem shirt sein, oder? woch fängt da eine kopie an und wo hört sie auf?
hmmm, aber ich könnt ja auch behaupten der himmel sei grün. liegt ja alles im auge des betrachters und ist alles sehr subjektiv. und wenn irgendwer einfach behauptet es sei pu, dann kann ich doch immer noch sagen, dass das ein absoluter blödsinn ist und die figur nichts mit der genannten figur gemein haben sollte, also eben zufall.
??? warum gleich so unfreundlich??? hab ich dir irgendetwas getan?
ihr seid ja alle keine rechtsexperten und jeder hat zu dem thema seine gedanken und vermutungen und ich wollte meine auch darlegen um darüber zu diskutieren, oder vielleicht hat sogar jemand eine antwort parat.
Nee, das war nicht unfreundlich gemeint! Ich finde es nur mühselig, über etwas zu diskutieren, das wir, wie Du bereits sagst nicht wirklich zu 100% beurteilen können. Klar kannst Du Deine Gedanken darlegen, nur frage ich mich, warum wir über eine Gesetzeslage diskutieren sollen, die wir eh nicht ändern können? Gerade Disney ist da sehr scharf am überwachen, weiß von einigen, die bereits Abmahnungen erhalten haben (keine Kuchen) Natürlich ist es auch etwas ganz anderes, wenn Du deine Kuchen privat machst! Aber trotz allem, lieber sind wir hier etwas vorsichtiger (Schließlich trifft es Diane und sonst niemanden, warum ihr das also zumuten?) als, dass doch mal etwas vorkommt.
na klar wollen wir vorsichtig sein. ich denke keiner will selbst probleme kriegen oder dem forum welche machen. ich hab halt nur herumüberlegt, aber mein mann bekommt auch regelmäßig einen anfall, weil ich mit ihm über gesetze diskutieren will die man eh nicht ändern kann *g*
LG Hamburg: Benutzung des Pressebildes "Sprung in die Freiheit" als Vorlage keine Urheberrechtsverletzung _____________________________________________________________
Das LG Hamburg (Urt. v. 04.06.2008 - Az.: 308 O 114/08) [http://redir.ec/tnAh] hat entschieden, dass die Benutzung eines Pressebildes als Vorlage für eine Kunst-Plastik keine Urheberrechtsverletzung ist.
Bei dem Pressebild handelte es sich um das weltbekannte Foto "Sprung in die Freiheit", das einen DDR-Grenzsoldat beim Sprung über den Stacheldrahtzaun nach Westberlin zeigte.
Ein Künstler nahm diese Ablichtung zum Anlass und gestaltete eine Plastik-Statue danach. Das verklagte Presseunternehmen fotografierte diesen Künstler mit seinem Werk.
Der Rechteinhaber des Bildnisses "Sprung in die Freiheit" sah dadurch seine Rechte verletzt und klagte.
Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab.
Zwar genieße das Bild urheberrechtlichen Schutz, jedoch sei die Kunst-Plastik ein neues Werk, das durch eine zulässige, freie Bearbeitung entstanden sei. Die Plastik weise individuelle Züge des Künstlers auf, so dass es sich um eine selbständige, schöpferische Leistung handle.
Es liege auch keine unerlaubte Übernahme des Motivs vor. Denn der Fotograf habe damals den Sprung rein zufällig fotografiert, so dass er auf einzelne Teile des Arrangements keinerlei Einfluss gehabt habe.
Da bereits die Gestaltung der Skulptur erlaubt sei, sei auch die Ablichtung durch das Presseunternehmen rechtlich nicht zu beanstanden.
Ich habe - weil ich keinen Bock auf irgendwelche Abmahnungen habe - BEVOR ich meine Homepage mit der Pippi-Langstrumpf-Torte und der Lillifee-Torte online gestellt habe, extra bei den Rechteinhabern nachgefragt, ob ich die Bilder verwenden darf... Gerade über Pippi-Bilder habe ich an einigen Stellen im Netz gelesen, dass Urheberrecht-Verletzungen streng verfolgt werden... Mir wurde die Erlaubnis auch nur erteilt, weil ich versichert habe, dass meine HP privat und nicht gewerblich ist (bereits mit Werbung oder Popups von irgendwem hätte ich also schon Probleme). Und grundsätzlich denke ich nicht, dass man aus sowas mit "Rausreden" von wg. "das ist ganz was anderes und kein PU" rauskommt. Es gibt genug Rechtsanwälte, die mit sowas Erfahrung haben - sowas braucht man doch nicht, oder?
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